Präambel

Der Rotenberger Vertreter-Convent ist der Nachfolgeverband des am 15.05.1923 gegründeten Hohen-Neuffener-Convents. Dieser wurde am 09.05.1930 in der Ehrenbreitsteiner-Vertreter-Convent überführt, welcher am 02.10.1937 zwangsweise aufgelöst wurde. Der RVC wurde am 11.06.1951 gegründet und wird von Korporationen an Fachhochschulen Baden-Württembergs gebildet.

Der Wahlspruch: Furchtlos und treu

Die Farben: schwarz - rot

Zweck und Ziel des RVC ist der Zusammenschluss gleichgesinnter Korporationen an baden-württembergischen Fachhochschulen zur Wahrung ihrer Interessen in Studien-, Standes- und Korporationsfragen, er ist ihr Dachverband.
Der RVC strebt ferner an, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder untereinander zu vertiefen. Die Selbständigkeit der einzelnen Korporationen, insbesondere deren Satzung, ihre besonderen Grundsätze und ihre ihr allein zustehende Entschließung über ihre Mitglieder bleibt unberührt.

Mit der nachstehenden Geschäftsordnung wird die Satzung vom 30.10.1956 ersetzt.

Organe des RVC

a.) Der Vorstand, bestehend aus der vorsitzenden Korporation, vertreten durch eines ihrer Vorstandsmitglieder, dem Beiratsvorsitzenden und dem Schatzmeister
b.) Der Beirat
c.) Der Generalkonvent (GC)

Zu a): Die vorsitzende Korporation wechselt jährlich in alphabetischer Reihenfolge unter möglichst stetigem Wechsle der Ortsringe. Die Reihenfolge wird im GC bekanntgegeben. Der Beiratsvorsitzende wird auf dem GC aus den Reihen der AH-Verbände der Mitgliedskorporationen auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Bei einem Amtswechsel ist ein Ortsringwechsel anzustreben. Ist der Beiratsvorsitzende gleichzeitig AHP seines Bundes, berechtigt dies seine Korporation, für den Beirat während seiner Amtszeit einen weiteren AH zu benennen.

Der Schatzmeister wird auf dem GC aus den Reihen der AH-Verbände der Mitgliedskorporationen auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er darf nicht der Korporation des Beiratsvorsitzenden angehören.

Zu b): Der Beirat besteht aus den Vorsitzenden der Mitgliedskorporationen. Jeder Vorsitzende kann durch in anderes Vorstandsmitglied seines AH-Verbandes (z.B. RVC-Verbindungsmann) vertreten werden, jedoch ist ein solcher Stellvertreter mindestens für die Dauer eines Jahres zubenennen.

Zu c): Der GC ist die jährliche Mitgliederversammlung des RVC und wird von der vorsitzenden Korporation einberufen und geleitet. Die Einladung hat in Abstimmung mit dem Beiratsvorsitzenden mit eine Frist von vier Wochen unter schriftlicher Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen. Damit ist der GC beschlussfähig.
Die Tagesordnung muss enthalten: Den Geschäftsbericht des Beiratsvorsitzenden, des Schatzmeisters sowie den Bericht der Kassenprüfer, die turnusgemäße Entlastung und/bzw.
Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer, Festlegung des Beitrages, Anträge und Verschiedenes.

Ein außerordentlicher Konvent muss von der vorsitzenden Korporation unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden, wenn auf schriftlichen, begründeten Antrag mindestens 40% der Mitgliedskorporationen diesen beantragen.

Aufgabe der Organe des RVC

Vorstand:
Die vorsitzende Korporation repräsentiert den RVC nach innen und außen. Ihr obliegt die organisatorische Durchführung der Veranstaltungen während der Amtszeit (Organisation,
Protokollierung von allen Beiratssitzungen und Conventen, Besuche von Veranstaltungen der Verbandskorporation usw.)

Der Beiratsvorsitzende führt mit dem Beirat die Geschäfte des RVC. Er Vertritt den RVC nach innen und außen (Fachhochschulen, Behörden, Korporationen, Verbände, usw.) und koordiniert
unter den Mitgliedskorporationen die Aufgaben (Veranstaltungen, Sitzungen, Repräsentationen usw.)

Der Schatzmeister verwaltet Einnahmen und Ausgaben sowie die Kasse des RVC und hat dem GC hierüber jährlich einen Bericht über das vergangene Geschäftsjahr und über den Kassenund
Vermögensstand vorzulegen.

Beirat:
Der Beirat ist ein beratendes Organ des Vorstandes. Er berichtet über seine Arbeit durch den Beiratsvorsitzenden auf dem jährlichen GC.

Der Generalconvent:
Der Generalconvent (GC) ist die oberste Instanz des RVC. Dabei sind alle AH und Aktiven der Mitgliedskorporationen teilnahmeberechtigt. Dem GC bleiben insbesondere alle Änderungen
der Geschäftsordnung, Abstimmungen über Aufnahmen, Austritte und Ausschlüsse, Beitragsfestlegungen, Wahlen und Entlastungen sowie eine eventuelle Auflösung vorbehalten.
Abstimmungsberechtigt sind nur AH-Verbände der Mitgliedskorporationen. Bei Abstimmungen entscheidet im Allgemeinen die einfache Mehrheit der Stimmberechtigten. In folgenden Fällen
ist nur eine Stimme je Mitgliedskorporation zulässig:

- Festlegung des Beitrages
- Aufnahme, Austritt, Ausschluss einer Korporation
- Änderung der Geschäftsordnung
- Auflösung

Anträge zu den drei letzt genannten Fällen sind schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten an die vorsitzende Korporation und den Beiratsvorsitzenden zu stellen. Andere
Anträge sind spätestens drei Wochen vor dem GC schriftlich entsprechend zu stellen.
Dringlichkeitsanträge deren Eigenschaft auf dem Convent als solche bestätigt werden müssen, können nach Abstimmung in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Bei Austritt bzw. Ausschluss einer Korporation besteht kein Anspruch auf Rückführung irgendwelcher Beiträge aus Kasse und/oder eventuellem Vermögen.

Beiträge - Kasse

Die dem RVC entstehenden Auslagen werden durch die Beiträge der Mitgliedskorporationen gedeckt. Der Beitrag wird jährlich vom GC festgelegt. Jede Mitgliedskorporation hat ihrem
Jahresbeitrag bis zum 31.03. jeden Jahres bargeldlos an den Schatzmeister des RVC zu entrichten.

Die Prüfung der Kasse erfolgt durch zwei Kassenprüfer, welche nicht der Korporation des Schatzmeisters angehören dürfen und auf dem GC für ein Jahr gewählt werden.

Andere Verbände

Mitgliedskorporationen können anderen Verbänden angehören, hierzu bedarf es jedoch der Zustimmung des GC.

Auflösung

Sie bedarf einer Dreiviertelmehrheit. Das eventuelle Vermögen ist den zu diesem Zeitpunkt dem RVC angehörenden Korporationen zu gleichen Tielen zuzuführen.

Vom GC verabschiedet 1986